Beschreibung
Der Bund verpflichtet die Länder nach dem Gesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) in ihren Kommunen eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen und mindestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Wärmeversorgungsstrategie formuliert die Ausgangslage und die Entwicklungsziele für eine langfristig sichergestellte und betriebs- wie auch volkswirtschaftlich akzeptable Wärmeversorgung auf dem Stadtgebiet Bremerhavens. Die Betrachtung der Ausgangslage erfasst im Wesentlichen Quantitäten und Qualitäten lokaler Wärmequellen, die Entwicklung der Versorgungsnetze durch den lokalen Netzbetreiber und sukzessive die Ausweisung solcher Gebiete ohne zukünftigen Anschluss an eine leitungsgebundene Wärmeversorgung.
Die Länder können eine planungsverantwortliche Stelle benennen, die dem jeweiligen Land gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Bereits vor Inkrafttreten des WPG beantragte das Umweltschutzamt vorsorglich beim Projektträger der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes, die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH, die Bezuschussung einer kommunalen Wärmeplanung. ZUG bewilligte im August 2023 einen Zuschuss mit 100% Förderquote. Das Umweltschutzamt beauftragte im März 2024 die Hamburg Institut Consulting GmbH (HIC) mit der Durchführung der Wärmeplanung. Das Ergebnis sollte spätestens im 3. Quartal 2025 vorgelegt werden.
Der kommunale Wärmeplan Bremerhaven wurde unter Federführung des Umweltschutzamtes und engem Einbezug lokaler Netzbetreiber und Wärmeerzeuger sowie auf der Abnehmerseite von Wohnungswirtschaft und zivilgesellschaftlichen Interessenvertretungen erarbeitet. Der vorliegende Wärmeplanentwurf wurde vom 14. August bis 11. September 2025 zur Stellungnahme öffentlich ausgelegt und zusätzlich am 26. August 2025 im KlimaBauZentrum Bremerhaven in einer gemeinsamen Präsentation der HIC, der Wesernetz Bremen und des Umweltschutzamtes öffentlich vorgestellt und dem interessierten Publikum erläutert.
Die Maßnahme umfasst 2 Teilbereiche. Zuerst wurde ein Gutachten erstellt, um einzelne Maßnahmen der Wärmeplanung zu identifizieren und den Ausbau räumlich und zeitlich zu konkretisieren. Der zweite Bereich umfasst den Ausbau des Wärmenetzes. Das beinhaltet:
2a) den Ausbau und die Flexibilisierung der Wärmeauskopplung des Müllheizraftwerkes (MHKW) in Bremerhaven : Planung und Ausbau im Rahmen der kommunalen Wärmenetzausbau (S-BHV-EA-011 Gas-Kraft-Wärme-Kopplung als Übergangslösung etablieren) und
2b) den Wärmenetzausbau für Trassen und Hausanschlüsse: Weiterführung gemeinsam mit Maßnahmenpaket S-BHV-EA-018 - Ausbau Stromnetz- und Sektorenkopplung
