Beschreibung
Im Rahmen der Maßnahme sollen erstmalig Hitzeschutzpläne für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen erstellt oder bereits bestehende Hitzeschutzpläne verbessert werden (u. a. ambulante Pflegedienste, ambulante Praxen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Psychiatrie und Maßregelvollzug).
Angestrebt wird ein gemeinsamer Standard (Leitfaden) für den akuten Umgang mit Hitzeereignissen, auf den einrichtungsspezifische Maßnahmenpläne bzw. interne Standards zum Management von Hitzeereignissen aufbauen können. Basierend auf Informationen, welche gesundheitlichen Probleme durch Hitze ausgelöst werden und welche Risikofaktoren das Auftreten von gesundheitlichen Problemen bei Hitze begünstigen, sollen die Hitzeschutzpläne praktische Maßnahmen vor und während Hitze aufzeigen. Die partizipative Entwicklung von Hitzeschutzplänen in den Einrichtungen mit den Mitarbeitenden ermöglicht die Erfassung aller Bedarfe.
Musterhitzeschutzpläne für die verschiedenen Einrichtungen und Handlungsempfehlungen für z. B. die stationäre Pflege aus anderen Bundesländern können als Orientierung herangezogen werden. Ggf. können die notwendigen Inhalte auch in bestehende Qualitätsmanagementsysteme der Einrichtungen eingefügt werden.
Über die Maßnahme hinaus sind ggf. notwendige baulich-investive Maßnahmen zu bedenken (z. B. Hitzeschutzfenster, kühle Räume zur Medikamentenlagerung). Die Etablierung von Hitzeschutzmanager:innen in den Einrichtungen kann zudem die Entwicklung und Umsetzung der einrichtungsspezifischen Hitzeschutzpläne wesentlich unterstützen.
