Beschreibung
Der Hitzeaktionsplan einschließlich der darin enthaltenen Maßnahmen muss hinsichtlich seines Umsetzungsstands fortwährend evaluiert werden. Aufbauend auf einer Analyse der Erfolge und Hemmnisse sind geeignete Anpassungen des Hitzeaktionsplans bzw. der Maßnahmen zu veranlassen.
Dazu ist von Beginn an eine jährliche Überprüfung des Umsetzungsstands der Maßnahmen einschließlich einer Einschätzung der Effektivität, Effizienz und Akzeptanz in den Zielgruppen vorzunehmen. Idealerweise erfolgt eine Auswertung des Monitorings so, dass die Ergebnisse zum jeweilig nächsten Sommer vorliegen. Die Überprüfung erfolgt in enger Abstimmung zwischen Koordinierungsstelle, Steuerungskreis und Akteursnetzwerk.
Vor dem erstmaligen Monitoring sind entsprechende Indikatoren zu entwickeln. Diese sind regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
