Beschreibung
Ziele der Maßnahme
- Minimierung der Auswirkungen von Hitzeereignissen in öffentlichen Gebäuden
- Sensibilisierung der Einrichtungsträger hinsichtlich der Anforderungen an den Hitzeschutz
Kurzbeschreibung
Auch während Extremwetterereignissen wie Hitzewellen muss in öffentlichen Gebäuden (z. B. Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Krankenhäuser) der Betrieb aufrechterhalten werden. Angesichts der Zielsetzung, die öffentlichen Gebäude Bremens bis 2035 klimaneutral zu gestalten, werden die Gebäude schrittweise saniert. Hier können Synergiepotenziale zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung realisiert werden.
Im Rahmen der Sanierungspläne können Maßnahmen des Hitzeschutzes realisiert werden wie Entsiegelung, Dachbegrünung und Fassadenbegrünung. Bei der Festlegung des Sanierungsfahrplans soll auch anhand der neuen Stadtklimaanalyse (2024) und der räumlichen Risikoanalyse geprüft werden, welche vulnerablen Einrichtungen in besonders hitzebelasteten Quartieren liegen und daher höhere Priorität bei der Sanierung genießen könnten.
Umsetzungsschritte
- Sanierung der öffentlichen Gebäude gemäß des Sanierungsfahrplanes
- Beratung durch die Koordinationsstelle Hitzeaktionsplan zur möglichen Priorisierung von Gebäuden in besonders hitzebelasteten Standorten
- Prüfung weiterer Fördermittel für den Hitzeschutz und Unterstützung bei der Einwerbung (Förderrichtlinie AnpaSo)
Zeitrahmen
Fortlaufend
