Beschreibung
Ziele der Maßnahme
- Biotopverbund/-vernetzung als Strategie zur Ermöglichung von Anpassungen der Populationen an den Klimawandel durch Areal- und Standortverlagerungen
- Verbesserung von Größe und Struktur der Lebensرäume, um ausreichende Populationsgrößen und ökologische Wechselbeziehungen zu ermöglichen
- Habitatkontinuität im Jahresverlauf schaffen (insbesondere für Insekten und Kleinsäuger im Siedlungsraum)
Kurzbeschreibung
Populationen von Tier- und Pflanzenarten benötigen bei temporären Wetterextremen bzw. langfristigen klimatischen Änderungen Ausweichräume. Der länderübergreifende Biotopverbund setzt sich aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen zusammen. Die Qualität der umgebenden Landschaft ist von zentraler Bedeutung für die Ausbreitung von Insekten und anderen Organismengruppen.
Für die ergänzende Biotopvernetzung auf regionaler und innerstädtischer Ebene sind siedlungsnahe Freiräume und stark durchgrünte Siedlungsteile mit Altbäumen, Parks, Fleeten und Stillgewässern von Bedeutung. Eine naturverträgliche Pflege öffentlicher Grünflächen und ein langfristiger Erhalt alter Baumbestands sind vorrangig. Die gesetzliche länderübergreifende Biotopverbundplanung erfolgt als Fachkonzept im Rahmen des Landschaftsprogramms.
Umsetzungsschritte
- Korridore identifizieren und durch extensive Unterhaltung qualifizieren (z. B. Deiche oder Begleitgrün von Verkehrsinfrastruktur als Verbindungselemente)
- Extensive Bereiche in Grünstrukturen mit Vernetzungsfunktion priorisieren
- Gezielte Entsiegelungen und Begrünung im Siedlungsbereich
- Trittsteine & kleinräumige Strukturen schaffen: Naturoasen, PikoParks, Einzelelemente (Totholzhecken/Nisthilfen)
- Barrieren verringern (Umsetzung WRRL)
- Beleuchtung von Straßen, öffentlichen Grünanlagen & Gebäuden insektenfreundlich gestalten (nach unten gerichtetes warmes Licht, situationsbezogene nächtliche Dimmung)
Zeitrahmen
Beginn 2025; fortlaufend im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und des Insektenschutzprogramms bis 2030 sowie des Landschaftsprogramms (10-jähriger Turnus)
